Rechtsprechung
   VG Berlin, 23.08.2021 - 33 K 424.17 A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,74246
VG Berlin, 23.08.2021 - 33 K 424.17 A (https://dejure.org/2021,74246)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.08.2021 - 33 K 424.17 A (https://dejure.org/2021,74246)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. August 2021 - 33 K 424.17 A (https://dejure.org/2021,74246)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,74246) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; MRK, Art 3; AufenthG 2004, § 11 Abs 1; AufenthG 2004, § 11 Abs 3
    Turkmenistan: Keine Gruppenverfolgung von Roma; Einreise- und Aufenthaltsverbot rechtswidrig; Ermessensentscheidung über Befristung ermessensfehlerhaft

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 3 B 2.20

    Abgelehnter Schutzsuchender; Abschiebungsandrohung; Einreise- und

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2021 - 33 K 424.17
    Bei der Ermessensentscheidung sind von der zuständigen Behörde - hier des Bundesamtes (§ 75 Nr. 12 AufenthG) - die persönlichen Belange des Ausländers im Bundesgebiet umfassend einzustellen sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017, a.a.O., Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2020 - OVG 3 B 2/20 - juris Rn. 34 ff.).

    die Ermessenentscheidung grundsätzlich einzubeziehenden Umständen gehören insbesondere Integrationsleistungen, wie zum Beispiel gute Sprachkenntnisse, denn ihnen kommt maßgebliche Bedeutung für die Frage zu, wie stark die Bindung des Ausländers an das Bundesgebiet ist (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2020, a.a.O., Rn. 37).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2021 - 33 K 424.17
    Über die Länge der Frist ist gemäß § 11 Abs. 3 S. 1 AufenthG nach Ermessen zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - BVerwG 1 C 27.16 - juris Rn. 18 ff,).

    Bei der Ermessensentscheidung sind von der zuständigen Behörde - hier des Bundesamtes (§ 75 Nr. 12 AufenthG) - die persönlichen Belange des Ausländers im Bundesgebiet umfassend einzustellen sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017, a.a.O., Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2020 - OVG 3 B 2/20 - juris Rn. 34 ff.).

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2021 - 33 K 424.17
    Es ist nach § 11 Abs. 1 AufenthG als behördlich angeordnetes "Einreise- und Aufenthaltsverbot von bestimmter Dauer" zu verstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - BVerwG 1 VR 3.17 - juris Rn. 71 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2020-OVG 3 B 3/20 - juris Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 3 B 3.20

    Obliegenheitspflichten des Ausländers im Zusammenhang mit Zustellungen;

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2021 - 33 K 424.17
    Es ist nach § 11 Abs. 1 AufenthG als behördlich angeordnetes "Einreise- und Aufenthaltsverbot von bestimmter Dauer" zu verstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - BVerwG 1 VR 3.17 - juris Rn. 71 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2020-OVG 3 B 3/20 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 11.10.2018 - 21 B 18.30691

    Kein nationales Abschiebungsverbot - Kosovo

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2021 - 33 K 424.17
    Für die gerichtliche Überprüfung der Befristungsentscheidung ist dabei auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen, sodass das Bundesamt auch während des gerichtlichen Verfahrens eine Pflicht zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle der Rechtmäßigkeit seiner Befristungsentscheidung und gegebenenfalls zur Ergänzung seiner Ermessenserwägungen trifft (Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 21 B 18.30691 - juris Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2021 - 33 K 424.17
    Der Umstand, dass die Lage des Betroffenen einschließlich der Lebenserwartung unter anderem durch Unterschiede in medizinischen, wirtschaftlichen und sozialen Standards beeinträchtigt wird, reicht nicht aus (BVerwG, Urteil vom 31 . Januar 2014 - BVerwG 10 C 15.12 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2021 - 33 K 424.17
    Erhebliche Widersprüche und Steigerungen des Vorbringens sind hiermit unvereinbar und können dazu führen, dass dem Vorbringen im Ganzen nicht geglaubt werden kann, es sei denn, die Widersprüche und Unstimmigkeiten können überzeugend aufgelöst werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1989 - BVerwG 9 B 239.89 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 15.07.2021 - 3 A 665/18

    Pakistan; Sindh-Ranger; extralegale Tötung; MQM-Partei

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2021 - 33 K 424.17
    Die in § 4 Abs. 1 AsylG beschriebenen Gefahren müssen konkret bestehen und mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vorr 15. Juli 2021 - 3 A 665/18.A - juris Rn. 41 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2021 - 33 K 424.17
    Die ernsthafte, ein Mindestmaß an Schwere aufweisende Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung kann auch erreicht sein, wenn ein Ausländer seinen existentiellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhalten kann (BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - BVerwG 1 B 25.18 - juris Rn. 9 ff.).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 31.18

    (materielle) Beweislast; Beweiserleichterung; Entziehung; Flüchtlingseigenschaft;

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2021 - 33 K 424.17
    Die Annahme einer Verfolgungshandlung setzt einen gezielten Eingriff in ein flüchtlingsrechtlich geschütztes Rechtsgut voraus (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - BVerwG 1 C 31.18 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

  • BVerwG, 15.08.2017 - 1 B 120.17

    Unterschiede bei der tatsächlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht